Klasse L
Berechtigung zum Fahren von: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Beschränkungen: Die Klasse L ist unbefristet gültig
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
keine
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor