Klasse B / BF17
Berechtigung zum Fahren von: Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg sowie Anhänger über 750 kg mit einem definierten Gewichtsverhältnis.
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: L, M
Mindestalter: B: 18 - BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor