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Klasse A2

Berechtigung zum Fahren von: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35kW (48PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg!

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: A1, AM

 

Mindestalter: 18

 

Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatzt) gehören:

  • Ausweichen mit Abbremsen
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Anfahren in einer Steigerung
  • Kreisfahren
  • Gefahrenbremsung
  • langsames Fahren
  • Slalom
  • Stop and Go

 

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min

 

 

 

Ausbildung auf Kawasaki ER 500

 

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