Klasse A2
Berechtigung zum Fahren von: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35kW (48PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,2 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: A1, AM
Mindestalter: 18
Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatzt) gehören:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigerung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Ausbildung auf Kawasaki ER 500
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor